Eine britische Gesellschaft mit Geschäft in Tschechien: wann eine tschechische USt-Registrierung nötig ist – und wann nicht.
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Tschechien unterliegen anderen Regeln als tschechische Firmen – die Umsatzgrenze gilt meist nicht. Entscheidend ist, was und an wen verkauft wird.
Meist KEINE Registrierung in Tschechien
- Dienstleistungen an tschechische Unternehmer (B2B) – der Kunde schuldet die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren.
- Warenlieferungen aus UK an tschechische Unternehmen – die Einfuhrumsatzsteuer trägt der Importeur.
Registrierung unabhängig vom Umsatz erforderlich
- Verkauf von Waren aus einem Lager in Tschechien oder von nach Tschechien eingeführten Waren.
- Dienstleistungen mit Leistungsort in Tschechien ohne Reverse Charge – z. B. im Zusammenhang mit tschechischen Immobilien, Eintrittsberechtigungen oder Leistungen an Verbraucher.
- Die Gesellschaft wird mit der ersten solchen Leistung steuerpflichtig und muss sich innerhalb von 15 Tagen registrieren.
Niederlassung in Tschechien: Hat die britische Gesellschaft dort eine Betriebsstätte (Büro, Personal, Lager), gilt die inländische Grenze von 2 Mio. CZK pro Kalenderjahr.
E-Commerce und digitale Dienstleistungen
- Digitale Dienstleistungen an EU-Verbraucher – das Nicht-EU-Verfahren des One-Stop-Shops (OSS) statt Registrierungen in jedem Land.
- Sendungen an Verbraucher bis 150 EUR – das IOSS-Verfahren.
Wir übernehmen die Registrierung und reichen tschechische USt-Erklärungen, Kontrollmeldungen und Zusammenfassende Meldungen ein – abgestimmt auf Ihre britische VAT.