LLP-Gründung

Limited Liability Partnership – beschränkte Haftung wie bei der Ltd, Besteuerung wie bei einer Partnerschaft.

Eine LLP ist eine eigene, bei Companies House eingetragene juristische Person, deren Mitglieder nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Anders als die Ltd zahlt die LLP selbst keine Corporation Tax: Die Gewinne werden den Mitgliedern zugerechnet und von ihnen nach den Regeln ihres Wohnsitzlandes versteuert.

Für wen eignet sich eine LLP

  • Berater, Consultants, Architekten, Buchhalter und andere Freiberufler, die gemeinsam arbeiten.
  • Joint Ventures zwischen zwei oder mehr Unternehmen oder Personen.
  • Holding- und Investmentstrukturen, bei denen steuerliche Transparenz hilft.

Voraussetzungen

  • Mindestens zwei Mitglieder – natürliche Personen oder Gesellschaften –, davon zwei sogenannte Designated Members, die für die Meldungen verantwortlich sind.
  • Eine Geschäftsadresse in England und Wales, Schottland oder Nordirland – stellen wir bereit.
  • Identitätsprüfung der Mitglieder für Companies House – erledigen wir als ACSP online.
  • Ein schriftlicher LLP-Vertrag über Gewinnverteilung, Entscheidungen und Austritt wird dringend empfohlen.

Jährliche Pflichten

  • Jahresabschluss bei Companies House.
  • Confirmation Statement.
  • Partnership Tax Return beim HMRC, wenn die LLP in Großbritannien tätig ist, sowie Angaben für die Steuererklärungen der Mitglieder.