Legalisation britischer Dokumente für das Ausland – Registerauszüge, Satzungen, Vollmachten
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist eine international anerkannte Echtheitsbestätigung eines Dokuments, ausgestellt in einem Land zur Verwendung in einem anderen. Sie beruht auf dem Haager Übereinkommen von 1961, das die Legalisation zwischen den Vertragsstaaten (darunter Großbritannien, Deutschland, Österreich, Polen und die meisten Länder der Welt) vereinfacht. Statt einer aufwendigen konsularischen Legalisation genügt eine Apostille der zuständigen britischen Behörde.
Wann Sie ein britisches Dokument mit Apostille brauchen
- Sie legen einer ausländischen Bank einen Auszug von Companies House (Certificate of Incorporation, Articles of Association) vor
- Sie müssen die Existenz einer britischen Gesellschaft vor Gericht, Notar oder Behörde im Ausland nachweisen – etwa für das Handelsregister
- Sie verwenden eine in UK erstellte Vollmacht im Ausland
- Eine Unterschrift oder ein Siegel auf einem britischen Dokument soll im Ausland anerkannt werden
- In UK ausgestellte Verträge, Garantien oder Erklärungen müssen von einer ausländischen Partei anerkannt werden
Wie die Apostille in UK funktioniert
Apostillen stellt das Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) aus. Die Apostille wird direkt mit dem Dokument verbunden und bestätigt die Echtheit der Unterschrift oder des Stempels der ausstellenden Stelle.
Dokumente von Companies House (Registerauszüge, Certificate of Incorporation usw.) können nach Beschaffung einer beglaubigten Kopie beim FCDO apostilliert werden.
Wie wir helfen
- Wir klären, welches Dokument und welche Apostille Sie brauchen
- Wir beschaffen das Dokument bei Companies House oder der zuständigen Stelle
- Wir koordinieren den Apostille-Antrag beim FCDO
- Wir senden das apostillierte Dokument per Post oder Kurier
Die Standardbearbeitung beim FCDO dauert etwa 3–5 Werktage. Eine Expressbearbeitung ist gegen Aufpreis möglich.
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