Offizielle Bestätigung von Companies House, dass Ihre britische Gesellschaft ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt
Was ist ein Certificate of Good Standing?
Ein Certificate of Good Standing ist ein offizielles Dokument von Companies House, das bestätigt, dass die betreffende britische Gesellschaft
- wirksam eingetragen und im Register aktiv ist,
- ihre gesetzlichen Meldungen aktuell erfüllt (Confirmation Statement und Jahresabschluss eingereicht),
- nicht aufgelöst ist und sich nicht in Liquidation oder einem anderen Verfahren befindet.
Wann Sie ein Certificate of Good Standing brauchen
🏦 Kontoeröffnung – viele Banken (UK, EU und weltweit) verlangen es im KYC-Prozess
🤝 Geschäftspartner – bei Verträgen mit neuen Partnern, besonders im Ausland
📋 Öffentliche Ausschreibungen – als Teil der Bieterunterlagen
🌍 Grenzüberschreitende Transaktionen – Fusionen, Übernahmen oder Eintragung einer Zweigniederlassung im Ausland
Wie wir das Zertifikat beschaffen
Companies House stellt das Certificate of Good Standing auf Antrag aus – vorausgesetzt, die Gesellschaft hat alle Pflichtunterlagen eingereicht. Als registrierter ACSP bestellen wir das Dokument für Ihre Gesellschaft und organisieren die Zustellung.
Fehlen Meldungen, holen wir diese zuerst nach und beschaffen dann das Zertifikat. Die Standardbearbeitung dauert etwa 2–3 Werktage.
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