Buchhaltung für UK-Gesellschaften

Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern für britische Ltd und LLP – jede Frist bei Companies House und HMRC im Blick.

Wir führen die Bücher britischer Gesellschaften, deren Inhaber sie aus dem Ausland leiten. Sie senden Belege online; wir übernehmen die Buchführung, den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und die Korrespondenz mit den Behörden.

Was unsere Buchhaltung umfasst

  • Laufende Buchführung – Ein- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge und Ausgaben, monatlich oder quartalsweise.
  • Jahresabschluss nach britischen Standards, eingereicht bei Companies House.
  • Körperschaftsteuererklärung (CT600) mit Steuerberechnung, eingereicht beim HMRC.
  • VAT-Erklärungen nach Making Tax Digital, sofern die Gesellschaft registriert ist.
  • Gehalt und Dividenden des Directors nach britischen Regeln.
  • Confirmation Statement – die jährliche Bestätigung der Firmendaten bei Companies House.

Fristen, die wir für Sie überwachen

  • Jahresabschluss bei Companies House: in der Regel 9 Monate nach Geschäftsjahresende (erster Abschluss innerhalb von 21 Monaten nach Gründung).
  • Zahlung der Corporation Tax: 9 Monate und 1 Tag nach Ende des Geschäftsjahres.
  • Abgabe der CT600 beim HMRC: innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
  • VAT-Erklärungen: quartalsweise, 1 Monat und 7 Tage nach Periodenende.

Verspätete Abgaben führen zu automatischen Strafen. Deshalb erinnern wir Sie rechtzeitig an jede Frist und fordern Unterlagen frühzeitig an.

Warum wir

  • Mitglieder der AIA und des IPA sowie ACSP (Authorised Corporate Service Provider) bei Companies House.
  • Büros in Schottland und in Prag – wir kennen die britischen Regeln und grenzüberschreitende Bezüge zur EU.