Gemeinnützige Gesellschaft (Limited by Guarantee)

Company Limited by Guarantee – die britische Form für Vereine, Verbände, Stiftungen und Charities.

Sie hat keine Anteile und keine Aktionäre, sondern Mitglieder, die mit einem symbolischen Betrag haften (meist £1). Überschüsse werden nicht an die Mitglieder ausgezahlt, sondern für den Zweck der Organisation verwendet.

Typische Einsatzbereiche

  • Vereine, Gemeinschaften und Verbände mit internationaler Ausrichtung.
  • Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftsprojekte.
  • Berufs- und Branchenverbände.
  • Charities – mit anschließender Registrierung bei der Charity Commission (England und Wales) oder OSCR (Schottland).

Name ohne „Limited“

Wenn der Zweck zum Beispiel Bildung, Kunst, Wissenschaft, Wohltätigkeit oder die Förderung eines Berufsstandes ist und die Satzung Ausschüttungen an Mitglieder verbietet, darf „Limited“ im Namen entfallen. Die Satzung bereiten wir entsprechend vor.

Als AIA-Mitglieder können wir auch die unabhängige Prüfung der Jahresabschlüsse von Charities (Independent Examination) bei Einnahmen bis £1.000.000 durchführen. Mehr zu unseren Leistungen als regulierte Buchhalter.