Eine irische Gesellschaft im Herzen Europas – EU-Binnenmarkt, englische Sprache und Common Law.
Irland ist EU-Mitglied und wendet Common Law an. Seit dem Brexit ist es die naheliegendste Alternative zur britischen Gesellschaft für Gründer, die eine EU-Gesellschaft brauchen – für Kunden, Lizenzen oder Banken, die eine europäische Gesellschaft verlangen.
Irische Rechtsformen
- Private Company Limited by Shares (LTD) – die häufigste Form, ein einziger Director ist möglich, kein Mindestkapital.
- Designated Activity Company (DAC) – für bestimmte Zwecke mit festgelegtem Unternehmensgegenstand.
- Zweigniederlassung (Branch) – wenn Sie bereits eine britische oder andere Gesellschaft haben.
Voraussetzungen
- Ein Director mit Wohnsitz im EWR – Deutschland, Österreich und Polen erfüllen das; andernfalls ist eine Non-Resident Director Bond erforderlich.
- Ein Company Secretary – der nicht der einzige Director sein darf.
- Eine irische Geschäftsadresse – stellen wir bereit.
- Meldung der wirtschaftlich Berechtigten beim RBO nach der Gründung.
Warum Irland
- 12,5 % Körperschaftsteuer auf gewerbliche Gewinne.
- Voller Zugang zum EU-Binnenmarkt und zum EU-Mehrwertsteuersystem.
- Englische Sprache und Common-Law-Geschäftskultur.
- Stabile Banken- und Zahlungsinfrastruktur.
Was wir übernehmen
- CRO-Eintragung und Satzung.
- Directors, Secretary und Gesellschafterstruktur.
- Irische Geschäftsadresse.
- Steuer- und USt-Registrierung bei Revenue.
- RBO-Meldung, Annual Return und Buchhaltung.